Wir entsorgen für Sie die klassischen Abfallstoffe, darunter:
- gemischte Abfälle, Restmüll, Sperrmüll
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Kunststoffe, Folien, Styropor, Styrodur
- Altholz, Fensterholz
- Schrott, Altmetalle
- Elektro- und Elektronikschrott
- Glas, Autoglas
- Altkleider, Textilien
- Bauschutt, Erden
- Kompostierabfälle, Mist
- Abfälle aus Kfz-Werkstätten, Altreifen
- Eternit, Mineralwolle
Ihr Entsorgungswunsch ist nicht dabei? Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an .
Welche Abfallarten gehören in den Container - welche nicht?
Welche Art Abfall dürfen wir für Sie entsorgen? Damit Sie genau wissen, was in den Container gehört und was nicht, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die verschiedenen Abfallarten.
Glas AVV 17 02 02
Was darf rein:
- Glasscheiben
- Glasscherben
- Fensterscheiben
- Tischplatten aus Glas
Nicht hinein gehört:
- Drahtglas
- Panzerglas
- Fensterscheiben mit Rahmen
- Glas mit sonstigen Anhaftungen
Papier Pappe AVV 15 01 01
Was darf rein :
- Bücher
- Prospekte
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Kartons
Nicht hinein gehört:
- Tapeten
- Windeln
- Styropor
- Pappgeschirr
- Fotos
- Hausmüll
- stark verschmutztes Papier
- Metall
Styropor AVV 15 01 02
Was darf rein:
- Verpackungsstyropor
- Styroporwand
- Deckenplatten
Nicht hinein gehört:
- verschmutztes Styropor
Sperrmüll AVV 20 03 07
Was darf rein:
- Holz
- Matratzen
- Bettgestelle
- Türen/Fenster ohne Glas
- Einrichtungsgegenstände
- Möbel (Haus und Garten)
- Kinderwagen
Nicht hinein gehört:
- Autoteile
- Bauschutt
- Autoreifen
- Elektrogeräte
- Gartenabfälle
- Kühlschränke
- Gefährliche Stoffe
- Glas und Glasbehälter
- Ölofen / Heizöltanks
- Wasch- und Spülmaschinen
Altholz naturbelassen AVV 15 01 03
Was darf rein:
- Bretter
- Funierholz
- Paletten
- Transportkisten
- Balken
- Schnittreste
Nicht hinein gehört:
- Brandholz
- behandeltes Holz (Holzschutzmittel)
- Teerhaltiges Holz
- Fenster / Türen mit Glas
- Bahnschwellen
- Wurzelholz
- Holz mit Anhaftungen
Altholz gemischt A2-A3 AVV 17 02 01
Was darf rein:
- Bretterschalung von Innenausbau
- Türblätter, Zargen und Innentüren
- Paneelen
- Zierbalken
- Dielen
Nicht hinein gehört:
- Brandholz
- behandeltes Holz (Holzschutzmittel)
- Teerhaltiges Holz
- Fenster / Türen mit Glas
- Bahnschwellen
- Wurzelholz
- Holz mit Anhaftungen
Altholz behandelt A4 AVV 17 02 04
Was darf rein:
- imprägnierte Bauhölzer
- Palisadenhölzer
- Zäune aus dem Außenbereich
- Holzfachwerk, Dachsparren
- Bahnschwellen
- lackierte Fenster / Türen
Nicht hinein gehört:
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Gartenabfälle
- Wurzelstöcke
- Baum- und Strauchschnitt
- Glas- oder Metallanhaftungen
Grünschnitt AVV 20 02 01
Was darf rein:
- Laub
- Stroh
- Unkraut
- Astholz
- Fallobst
- Sträucher
- Grasschnitt
- Äste bis 15 cm Aststärke
Nicht hinein gehört:
- Bauhölzer
- Jägerzaun
- Speisereste
- Wurzelstöcke
- lackierte, teerhaltige und pilzbefallene Hölzer
Bauschutt AVV 17 01 07
Was darf rein:
- Keramik
- Porzellan
- Dachziegel
- Waschbecken
- reiner Betonabbruch ohne Armierung
- bis 60 cm Kantenlänge
- Steinabbruch
- Ziegelsteine
- Fliesen und Kacheln
- Toilettenschüsseln
Nicht hinein gehört:
- reine Gips- und Putzreste
- Holz
- Folien
- Metalle
- Heraklit
- Kunststoffe
- Hohlblocksteine, Ytong, Bims
- Isolier- und Dämmstoffe
- Papier- und Tapetenreste
- Gips- und Gipskartonplatten
Gipsabfälle AVV 17 02 08
Was darf rein:
- Trockenbauelemente (ausschließlich Gips)
- Gipsputz
- Baugips
- Gipsformteile
Nicht hinein gehört:
- Baustoffe auf Gipsbasis mit Anhaftung
- Bauschutt oder Baumischabfälle
- Metallunterkonstruktionen
- Ständerwerk
- Moniereisen
Gipskarton Rigips AVV 17 08 02
Was darf rein:
- Rigipsplatten und Rigipsplattenreste
- Gipskartonplatten / Gipswände
Nicht hinein gehört:
- Baustoffe auf Gipsbasis mit Anhaftung
- Bauschutt oder Baumischabfälle
- Metallunterkonstruktionen
- Ständerwerk
- Moniereisen